Unsere Leistungen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Leistungen als Alltagshelfer nach §45a+b SGBXI für Personen mit Pflegegrad von großer Bedeutung sein können. Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vorliegt, können Sie von unserem Angebot profitieren und die Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages oder der Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie unsere Leistungen als Alltagshelfer im Rahmen des Entlastungsbetrages oder der Verhinderungspflege mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erfahren.

Haushalts und Gartenhilfe

Wir unterstützen Sie im Bereich der Hausarbeit und Gartenarbeit. Dazu gehört die Reinigung des Hauses, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Wäsche und Pflege der Kleidung sowie die Pflege des Gartens, um Ihnen mehr Freizeit und Lebensqualität zu ermöglichen.

Gesellschaft und Betreuung

Wir bieten Ihnen soziale Unterstützung und Gesellschaft, um soziale Isolation zu vermeiden. Das Angebot umfasst beispielsweise gemeinsame Aktivitäten wie Spiele, Spaziergänge, Kochen, Essen oder Ausflüge sowie persönliche Betreuung und Gespräche.

Freizeitgestaltung
 

Gemeinsam gestalten wir Ihren Alttag und helfen Ihnen bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten, um Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden zu verbessern und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Interessen und Hobbys zu verfolgen. Die Aktivitäten können je nach Bedarf und Interessenlage individuell gestaltet werden und reichen von kulturellen Veranstaltungen und Ausflügen bis hin zu sportlichen und kreativen Aktivitäten.

Begleitung und Erledigungen

Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer täglichen Aufgaben und Verpflichtungen, um Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Hausarbeiten und persönlicher Betreuung sein. Auch Begleitung von Terminen, Erledigung von Besorgungen, wie zum Beispiel das Abholen von Paketen oder die Organisation von Reparaturen, gehört dazu.

Büroarbeiten und Digitalisierung

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung von Aufgaben im Bereich der Büroarbeit und der Nutzung digitaler Geräte und Anwendungen. Beispielsweise bei der Erstellung von Dokumenten, der Organisation von Unterlagen, der Einrichtung und Nutzung von Computern, Tablets oder Smartphones sowie der Schulung im Umgang mit digitalen Anwendungen. Wir wollen Ihnen den Umgang mit moderner Technologie erleichtern und Ihnen dabei helfen, durch das digitale Zeitalter zu navigieren.

 

Beratung für Pflegeleistungen 

Pflegebedürftigkeit kann schnell zur Herausforderung werden, daher bieten wir Unterstützung und Orientierung in Bezug auf die verschiedenen Pflegeleistungen und Möglichkeiten der Finanzierung. Hierzu zählen z.B. Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung, sodass wir mit Ihnen zusammen eine individuelle Lösung für Ihren Pflegebedarf finden und Ihnen eine optimale Unterstützung im Alltag ermöglichen.

Finanzierung

Alle Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat (gem. § 45b SGB XI) für Entlastungsleistungen.

Dieser Entlastungsbetrag kann für verschiedene Entlastungsleistungen, wie z.B. die Unterstützung im Alltag oder der Haushalts - und Gartenhilfe, genutzt werden.

Falls die monatliche Zahlung von 125 Euro nicht genug sein sollte, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umzuwandeln. 

Dadurch können bis zu 40 Prozent des Betrags, der eigentlich für Pflegesachleistungen vorgesehen ist (also den Pflegedienst), für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, sofern diese nicht für die Pflege benötigt werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung bietet die Verhinderungspflege. Jeder der seit mindestens 6 Monaten zuhause von einer Privatperson betreut wird, kann für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Vertretung durch einen Pflegedienst geltend machen. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 1612€ im Jahr.

Sie haben weitere Frage zu diesem Thema? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.